Wann fällt die Leistungspflicht weg?

Die Versicherer sind an Ihre Leistungserbringung gebunden. Nun gibt es aber, wie bei allen vertraglichen Vereinbarungen, auch Ausschließungsgründe.

Hier sind die wichtigsten Gründe für den Wegfall einer Leistungspflicht des Versicherers aufgeführt:

Keine Leistungspflicht besteht bei:

  • Kriegsfällen oder Krankheiten und Unfällen als Wehrdienstbeschädigung

  • Vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens

  • Entziehungskuren, Entziehungsmaßnahmen

  • Pflege in Pflegeanstalten oder Krankenanstalten, die von der Leistungspflicht ausgeschlossen sind

  • Behandlung im Kurbad, welches sich nicht am ständigen Wohnsitz des Patienten befindet

  • Behandlungs- oder Untersuchungsmethoden die nicht schulmedizinisch anerkannt sind

  • Bestehendem Mutterschutz

  • Arbeitsunfähigkeit wg. Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt

  • Heil- oder Pflegemaßnahmen das notwendige Maß überschritten wird

An diesen Auflistungen wird klar, dass es sehr viele Punkte gibt, die der künftig Krankenzusatzversicherte bedenken sollte, wenn er sich für den Abschluss einer solchen Versicherung entschließt. Natürlich ist bei allen Überlegungen der finanzielle Aspekt nicht unwichtig. Deshalb sollten die Kosten der Krankenzusatzversicherungen mit Hilfe eines unabhängigen Tarifvergleich der Krankenzusatzversicherungen genau geprüft werden.