Welche Leistungen gehören zu den stationären Leistungen?

Alle Behandlungen, die in einem Krankenhaus vorgenommen werden, nennt man stationäre Behandlungen.

In der Pflege gilt: Sollte die häusliche Pflege keinen Behandlungserfolg erzielen, hat der Versicherte ein Recht auf eine stationäre Behandlung.

In den gesetzlichen Krankenversicherungen sind in den Leistungen beispielsweise keine Ein- oder Zweibettzimmerbelegungen enthalten, auch keine Chefarztbehandlung oder Krankenhaustagegeld. Darum ist in diesem Fall eine Krankenzusatzversicherung empfehlenswert.

Was alles mit der richtigen privaten Krankenzusatzversicherung versichert werden kann sowie die wichtigsten Punkte für eine gut abgedeckte Leistungserbringung haben wir hier kurz zusammengefasst:

  • Wahlkrankenhaus

    • Im Prinzip kann der Versicherte sich das Krankenhaus, in dem er gepflegt werden möchte, aussuchen. Zumeist sind das Krankenanstalten, die mit den gesetzlichen Krankenversicherungen zusammen arbeiten. Sollten nun die Aufwendungen für die Behandlung von der GKV nicht ganz gedeckt werden, kann die Ergänzungsversicherung (Tarif) die Lücke teilweise oder ganz übernehmen.

  • Wahlunterbringung

    • Ist ein Krankenhausaufenthalt vonnöten, was an sich nicht erfreulich ist, so ist es dennoch einfacher und angenehmer, diesen in einem Ein- oder Zweibettzimmer zu verbringen. Eine Krankenzusatzversicherung übernimmt die zusätzlichen Kosten. (Dazu gehören auch beispielsweise Wahlmenü, Fernsehen, oder Telefon im Zimmer)

  • Wahlarzt, Wahlleistungen

    • Privatärztliche Behandlungen im Krankenhaus werden ersetzt, wenn sie nach der jeweiligen Gebührenverordnung berechnet worden sind. Wahlleistungen sind medizinisch nicht notwendige Leistungen, die vom Patienten zusätzlich gewählt werden. Dazu zählt eben auch die Chefarztbehandlung oder ein anderer, vom Versicherten ausgewählter Arzt. Die freie Arztwahl kann also nur mit einer privaten Zusatzversicherung gewährleistet werden.

  • Auslandsreise, Auslandsrücktransport

    • Nach der GKV ist der Versicherte nur in EU Ländern mit einem Sozialversicherungsabkommen ausreichend versichert. Der Rücktransport wird von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen. Mit einer Zusatzkrankenversicherung kann ein umfangreicher Versicherungsschutz im Ausland sowie eventuelle Rücktransportkosten abgedeckt werden.

  • Krankentransporte

    • Ein stationärer Krankentransport ist ein medizinisch notwendiger Transport zu einem Krankenhaus oder von einem zu einem anderen Krankenhaus. Zumeist sind die Kosten dafür in den GKVs gedeckt, allerdings können Kilometerbeschränkungen vorgesehen sein. Dann hilft wiederum eine Krankenzusatzversicherung.

  • Stationäre Kur

    • Hier tritt eine zusätzliche Kurkostenversicherung in Kraft, da die meisten GKVs nur teilweise die Kuren abdecken. Sollte es eine Vertragseinrichtung der GKV sein, werden die Kosten zumeist ganz abgedeckt, wenn die Kur ärztlich verordnet wurde. Es gilt – eine Kur pro Jahr, nicht länger als 3 Wochen.

Das sind die wichtigsten stationären Leistungen. Weitere verschiedene Leistungen finden Interessenten in den jeweiligen Angeboten der Zusatzversicherungen. Lassen sie sich einen persönlichen Krankenzusatz Versicherungsvergleich erstellen. Hier werden sowohl die Leistungen als auch die Kosten der einzelnen Tarife unter die Lupe genommen.