Je nach Versicherungsart gibt es eine andere Leistungserbringung
Es besteht ein grundsätzlicher Unterschied zwischen der Leistungserbringung der gesetzlichen Krankenkassen und der privaten Versicherungen.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) schließt mit den Krankenheilanstalten, Interessenverbänden der Ärzte, Apotheker, etc. zur Versorgung der Versicherten die Verträge ab. Mit der Versichertenkarte, die der Versicherte (Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung) bei den entsprechenden oben genannten Interessenverbänden vorlegt, wird er dort behandelt. Die GKV erbringt nun die finanzielle Gegenleistung an die entsprechenden kassenärztlichen Vereinigungen. Diese wiederum rechnen mit den bei Ihnen angeschlossenen Mitgliedern ab.
Anders bei der privaten Krankenversicherung (PKV) und damit auch den Krankenzusatzversicherungen. Der Versicherte ist selbst Vertragspartner des Arztes und erhält nach erbrachter Leistung eine Rechnung (entweder vom Arzt selbst oder die Privat Verrechnungsstelle PVS). Je nach Tarif (mit oder ohne Eigenbeteiligung) kann der Versicherte den Arzt selbst direkt bezahlen oder die Rechnung erst an die Versicherung schicken, die den Rechnungsbetrag überweist und dann die Arztrechnung begleichen.
Eine mögliche Leistung von einem privaten Versicherer ist eine Chip-Card. Sollte beispielsweise ein längerer Krankenhausaufenthalt vonnöten sein, muss nicht eine größere Summe bar ausgelegt werden, sondern der Versicherer rechnet direkt über die Chip-Card ab.