Krankentagegeld zu günstigen Beiträgen: Onlinevergleich der Tarife

Die Arbeiter und Angestellten erhalten (in der Regel 6 Wochen) eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, wenn sie wegen Krankheit nicht arbeiten können. Für die Zeit danach (bei länger andauernder Krankheit) können sie sich privat absichern. Schwieriger wird es da für Selbständige und Freiberufler, da sie komplett ohne Einkommen dastehen, wenn sie krank werden.

Für diese Personen sowie auch für Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker gibt es Sondertarife in der privaten Krankenzusatzversicherung. Zusatzversicherungen für Krankentagegeld werden gestaffelt angeboten, je nach Tarif kommen sie ab dem 4. Tag der Krankheit zum Tragen oder später. Die Beiträge einer solchen Krankentagegeldversicherung richten sich nach Alter, Verdienst und dem gesundheitlichen Status.

Mit unserem Online Tarifrechner speziell für Krankentagegeldversicherungen können Sie sich vorab über die Kosten einer solchen Versicherung informieren. Sie haben die Möglichkeit einzelnen Krankentagegeldversicherungen miteinander zu vergleichen und so den gewünschten Tarif zu wählen.

Um den Umfang des erforderlichen Krankentagegeldes zu errechnen, wird grundsätzlich das Nettoeinkommen der letzten 12 Monate herangezogen. Bei Selbständigen und Freiberuflern gibt es verschiedene Möglichkeiten der Berechnung: beispielsweise 75% des Umsatzes.

Folgende Punkte müssen beim Krankentaggeld beachtet werden:

  • Leistungsdauer – die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt maximal 78 Tage, bei den privaten Krankentagegeldversicherungen sind die Tarife sehr unterschiedlich

  • Krankentagegeld bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit – die gesetzliche Krankenversicherung zählt die Karenzzeiten zusammen, private Versicherer haben wiederum unterschiedliche Tarife, Angestellte und Arbeiter bekommen grundsätzlich 6 Wochen eine Lohnfortzahlung

  • Alkoholklausel – laut Versicherungsbedingungen besteht keine Leistungspflicht, wenn die Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Alkoholkonsum zurück zu führen ist. Die meisten Tarife der Krankenzusatzversicherung sowie auch die gesetzliche Krankenversicherung verzichte aber auf diese Klausel

  • Kündigungsverzicht – der Versicherer kann eine Krankentagegeldversicherung kündigen. Jedoch nur, wenn sie eine Einzelversicherung ist und nur in den ersten 3 Jahren.


  • Ein Tipp: man ist am besten mit einer Krankentagegeldversicherung beraten, die ausdrücklich auf das Kündigungsrecht verzichtet.

Wiederum gilt auch für das Krankentagegeld – verschiedenen Versicherer haben verschiedene Tarife. Wir bieten Ihnen einen umfassenden Vergleich der Zusatzversicherung an. Suchen Sie sich Ihren Versicherer selbst raus und entscheiden Sie welchen Beitrag bei welcher Leistung Sie zahlen möchten.

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Hier ein Auszug unserer Partner:

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