Erstattungen beim Zahnarzt

Trotz steigender Beiträge sind die Leistungen, die man aus der gesetzlichen Krankenversicherung heute noch zu erwarten hat, keineswegs umfassend. So sehen sich Versicherte immer häufiger dazu gezwungen, bestimmte Leistungen aus eigener Tasche zu zahlen, um in den Genuss von möglichst hochwertigen Zahnbehandlungen zu kommen. Oder es müssen Alternativen her, um auf diese Weise von adäquaten Zahnbehandlungen zu profitieren. Sicherlich: die klassischen Karies-Behandlungen, wie zum Beispiel Bohren oder Füllungen einsetzen, Wurzelbehandlungen, die Entfernung von Zahnstein, Parodontose-Behandlungen und so weiter, werden bislang noch von der GKV getragen. Zumindest einmal pro Jahr.

Wenn es aber darum geht, Implantate oder Inlays einsetzen oder kieferorthopädische Behandlungen durchführen lassen zu müssen, ist oft guter Rat teuer. In diesem Fall sind die Patienten auf der „sicheren Seite“, die über eine Zahnzusatzversicherung verfügen. Für einen Beitrag von rund 5 bis 25 Euro im Monat übernimmt die private Krankenzusatzversicherung in der Regel diese Leistungen zu 100 Prozent.


Die Kostenerstattung bei Implantaten

Die reinen Materialkosten für Implantate belaufen sich durchschnittlich auf rund 600 Euro. Die implantologische Leistung schlägt mit einem ähnlichen Kostenaufwand zu Buche. Ein eventuell erforderlicher Knochenaufbau kostet rund 1.000 Euro, weitere Leistungen werden mit 800 bis 1.000 Euro in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt dabei einen festgelegten Zuschuss in Höhe von gerade einmal 375 Euro. Kann der Patient ein Bonusheft mit einem Leistungszeitraum von fünf Jahren vorlegen, zahlt die Krankenkasse 412 Euro. Liegt ein Bonusheft mit einem 10jährigen Leistungszeitraum vor, darf mit einem Kostenzuschuss von immerhin 487 Euro gerechnet werden. Das bedeutet, dass der Patient mit über 2.600 Euro zur Kasse gebeten wird, die er aus eigener Tasche zu tragen hat. Bei einer vorhandenen Zahnzusatzversicherung hingegen sieht das Ganze ein wenig anders aus. Bei einem fünfjährigen Bonusheft belaufen sich die Zuschüsse nämlich mitunter bis auf 3.000 Euro (je nach Anbieter). Ein Vergleich lohnt sich in diesem Zusammenhang unbedingt, denn die Zuzahlungsmodalitäten können durchaus variieren.


Inlays

Ist das Einsetzen von Inlays erforderlich, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die kostengünstigste Füllung. Hierbei werden Amalgam-, Keramik-, Kunststoff- oder der Goldfüllungen unterschieden. Entscheidet sich der Patient für ein höherwertiges Material, muss er in der Regel einen hohen finanziellen Aufwand in Kauf nehmen. Je nach Anbieter werden die Kosten für Inlays durch die private Zahnzusatzversicherung in Höhe von bis zu 90 Prozent übernommen.


Die Kieferorthopädie

Kinder und Jugendliche, die bedingt durch eine Zahnfehlstellung eine Zahnspange benötigen, erhalten diese maximal bis zu ihrem 18. Lebensjahr von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn ein gewisser Schweregrad (KIG -Gruppen I bis V) hinsichtlich der Fehlstellung vorliegt. Die Kosten, die über den Festzuschuss der GKV hinausgehen, müssen die Eltern selber tragen. Wenn man bedenkt, dass eine kieferorthopädische Behandlung mitunter mit bis zu 4.000 Euro zu Buche schlagen kann, ist rechtzeitiger Handlungsbedarf gefragt. Eine Zahnzusatzversicherung ist in jedem Fall die Lösung. So werden dadurch – je nach Versicherungsunternehmen – zwischen 50 und 90 Prozent der Behandlungskosten übernommen.


Fazit:

Es gibt bei einer Zahnzusatzversicherung viele Möglichkeiten der Zuzahlung auf die gesetzliche Erstattung der Krankenkasse. Je nach Tarif und Gesellschaft sind bis zu 100 % des Rechnungsbetrages versichert. Um einen Überblick der einzelnen Erstattungsstaffeln bzw. der verschiedenen Zahlbeiträge dieser Zahnzusatzversicherungen zu erhalten, bieten wir unseren Zahnzusatz-Vergleich an.