Krankenzusatz-Versicherung

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Krankenzusatzversicherung

 

Kurz zu den rechtlichen Grundlagen

Die Privatkrankenversicherer unterliegen unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben, Vereinbarungen und Richtlinien: dem Handelsgesetzbuch (HGB), den von der EU vorgegebenen Richtlinien, dem bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), dem Gesetz zur Regelung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG), den speziellen Vereinbarungen (beispielsweise Klauseln über Beitragszuschläge) und der aktuellen Rechtssprechung.

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In jeder Hinsicht abgesichert sind dann die Verträge, die mit dem Versicherten abgeschlossen werden. Streitigkeiten sind mühsam und müssen über eine Klage beim zuständigen Gericht (Amtsgericht, Langgericht bei Streitwerten über 5.000 Euro, Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof) laufen. Natürlich müssen auch Fristen eingehalten werden, so soll die Klage innerhalb von 6 Monaten beim Gericht eingelangt sein.

Um Problemen rechtlicher Art und auch allen anderen Unannehmlichkeiten aus dem Weg zu gehen, ist umfangreiche Information von Wichtigkeit und sei noch einmal erwähnt. Schließlich sollte die Krankenzusatzversicherung ein beruhigendes Gefühl bewirken und kein beunruhigendes. …