Zahnstaffel
Im Rahmen der privaten Krankenzusatzversicherung wird insbesondere in der ersten Zeit die Leistungserbringung für notwendige Zahnbehandlung auf ein bestimmtes Maß reduziert, außer jedoch nach einem Unfall. Das bedeutet, dass die Leistungen beispielsweise für eine kieferorthopädische Behandlung oder für Zahnersatz „gestaffelt“ werden. Diese übliche Vorgehensweise wird als Zahnstaffel bezeichnet. Je nach Tarif variieren die Begrenzungszeiten sowie die Höhe der Leistungen.






