Widerrufsrecht und Widerspruchsrechte
Personen, die einen Antrag für die Aufnahme in der privaten Krankenzusatzversicherung stellen, haben seit Neuestem die Möglichkeit, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und die Antragstellung innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu widerrufen. Noch bis vor kurzem galten diesbezüglich andere Widerspruchsreche: seinerzeit beschränkte sich das Widerrufsrecht auf nurmehr zehn Tage.






