Wartezeiten
Anders, als es bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist, müssen Versicherungsnehmer bei der privaten Krankenzusatzversicherung gewisse Wartezeiten in Kauf nehmen. Generell handelt es sich bei den Wartezeiten bis zur tatsächlichen Leistungspflicht um einen Zeitraum von drei Monaten. Vor Ablauf dieser Frist, sprich: nach Beginn des Versicherungsvertrages besteht aus der Sicht des Versicherers dementsprechend keine Leistungspflicht.






