Wahl des Krankenhauses
Als Grundsatz gilt im Zusammenhang mit einer privaten Krankenzusatzversicherung, dass dem Versicherungsnehmer bei der Wahl des Krankenhauses stets „freie Hand“ bleibt. Ganz gleich, ob es sich dabei um eine öffentliche oder um eine private Einrichtung handelt: wichtig ist, dass eine kontinuierliche, ärztliche Kontrolle gewährleistet ist und adäquates, medizinisches Gerät zur Verfügung steht.






