Krankenzusatz-Versicherung

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Krankenzusatzversicherung Lexikon

 

Wahl des Arztes

Sofern es die tariflichen Bestimmungen der privaten Krankenzusatzversicherung gestatten, haben versicherte Personen selbstverständlich die Möglichkeit, die Wahl des Arztes selbst zu bestimmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um niedergelassene (Zahn-)Ärzte oder um Heilpraktiker geht. Liegt eine entsprechende Verordnung vor, so ist außerdem nicht nur die Wahl des Arztes, sondern auch die Auswahl anderer Fachleute dem Versicherungsnehmer überlassen.

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