Vorerkrankung
Personen, die einen Antrag auf eine private Krankenzusatzversicherung stellen, sind verpflichtet, selbst zurückliegende (schwerwiegende) Erkrankungen anzugeben. Eine mögliche Antragsablehnung kann jedoch die Folge sein. Für den Fall, dass eine Vorerkrankung (psychisch oder körperlich) dem Versicherungsunternehmen nicht angezeigt wird, hat die Versicherungsgesellschaft auch später noch die Möglichkeit, eine Kündigung des Versicherungsverhältnisses durchzusetzen.






