Vertragsdauer
Ein Versicherungsvertrag zur privaten Krankenzusatzversicherung gibt unter anderem Aufschluss über die jeweils vereinbarte Versicherungsdauer. Diese wird bereits bei der Unterzeichnung des Vertrages (durch den Versicherungsnehmer sowie den Anbieter) festgelegt. Generell ist in diesem Zusammenhang allerdings zu berücksichtigen, dass stets eine Mindestvertragsdauer gilt. Diese beträgt – je nach Anbieter – zwischen einem und drei Versicherungsjahren.






