Versicherungsfall
Als Versicherungsfall, zum Beispiel im Zusammenhang mit einer privaten Krankenzusatzversicherung, wird eine medizinische (Heil-)Behandlung bezeichnet, welche aufgrund eines vorangegangenen Unfalls oder wegen Krankheit sowie einer daraus resultierenden Arbeitsunfähigkeit notwendig ist. Der Versicherungsnehmer ist seiner Versicherung gegenüber in diesem Fall verpflichtet, die vom (Haus-)Arzt festgestellte Arbeitsunfähigkeit direkt am Tag des Leistungsbeginns mitzuteilen.






