Krankenzusatz-Versicherung

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Krankenzusatzversicherung Lexikon

 

Versicherungsbeginn

Sicherlich kann der Versicherungsbeginn bei einer Kranken-Zusatzversicherung identisch sein mit dem Datum der Antragstellung, jedoch ist dieses mitnichten auch zwingend erforderlich. Vielmehr fällt der Versicherungsbeginn üblicherweise auf den ersten Tag des Folgemonates. Dieser Termin wird in der Versicherungspolice formell aufgeführt und bezeichnet somit gleichzeitig den Anspruch des jeweiligen Versicherungsnehmers auf die vertraglich vereinbarten Leistungen.

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