Transportkosten
Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Transportkosten (zum Beispiel zur stationären Behandlung) nur noch unter bestimmten Voraussetzungen. Diese Regelung ist seit dem Jahre 2004 in Kraft. Anders hingegen bei der privaten Krankenzusatzversicherung: eine Übernahme von Transportkosten (aus medizinischen Gründen) ist hier sehr wohl möglich, jedoch gilt es in diesem Zusammenhang eine Kilometergrenze zu berücksichtigen.






