Schwangerschaftsabbruch
Möchte die werdende Mutter einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen, so ist diesbezüglich stets eine Einzelfallprüfung erforderlich. Nur wenn moralische (zum Beispiel nach einer Vergewaltigung) oder andere triftige, medizinische Gründe vorliegen, übernimmt die Krankenzusatzversicherung die Kosten hierfür. In jedem Fall ist eine ausgiebige, vorherige Beratung erforderlich – auch, um die psychische Verfassung der Schwangeren zu prüfen.






