Risikozuschlag
Bei der Antragstellung für die Aufnahme in eine private Krankenzusatzversicherung ist in der Regel eine Gesundheitsprüfung erforderlich. In Abhängigkeit vom individuellen Gesundheitszustand des Antragstellers obliegt es dem Versicherer selbst, gegebenenfalls einen Risikozuschlag zu erheben. Natürlich kann der Antrag des Interessenten für den Fall einer schwerwiegenderen Erkrankung durchaus auch abgelehnt werden.






