Krankenzusatz-Versicherung

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Krankenzusatzversicherung Lexikon

 

Primärarztprinzip

Versicherte Personen können bei einer Vielzahl privater Krankenversicherungen vom so genannten Primärarztprinzip profitieren. Es handelt sich dabei um die Möglichkeit der vollen Erstattung von Arztkosten für ambulante Behandlungen. Dies ist allerdings nur dann auch realisierbar, wenn die Behandlung jeweils durch einen Primärarzt, also durch den Hausarzt bzw. nach einer Überweisung vom Hausarzt an einen Spezialisten erfolgt.

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