Kündigung durch den Versicherer
Für den Fall, dass versicherte Personen die im Versicherungsvertrag zur privaten Krankenzusatzversicherung vereinbarten Beiträge nicht zahlen, so kann die Kündigung durch den Versicherer erfolgen. Übrigens ist dies auch der Fall bei einer so genannten Anzeigepflichtverletzung. Insbesondere also auch dann, wenn bereits bei der Antragsstellung falsche oder unzureichende Angaben zum individuellen Gesundheitszustand gemacht wurden.






