Krankenzusatz-Versicherung

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Krankenzusatzversicherung Lexikon

 

Kostenerstattung

Bei der privaten Krankenversicherung hat sich die Kostenerstattung seit langem bewährt. So schließt der behandelnde Arzt mit dem Versicherten einen Behandlungsvertrag ab, woraufhin die Behandlung erfolgt und die Arztrechnung (welche in Anlehnung an die Gebührenordnung erstellt wurde) vom Patienten bezahlt wird. Dieser reicht den Rechnungsbeleg bei seiner privaten Krankenversicherung ein und erhält die finanziellen Aufwendungen umgehend zurückerstattet.

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