Kinderkrankengeld
Im Krankheitsfall des Kindes hat ein (erwerbstätiges) Elternteil die Option, dessen Betreuung daheim zu übernehmen. Für den Erhalt von Kinderkrankengeld fallen keine Karenztage an, die Leistungserbringung durch die Krankenzusatzversicherung, aber auch durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt unverzüglich. Selbst Arbeitslose können Kinderkrankengeld beziehen, wenn sie wegen der Erkrankung ihres Kindes nicht in der Lage sind, auf Arbeitssuche zu gehen.






