Karenztage
Im Zusammenhang mit der privaten Krankenzusatzversicherung sowie mit der Pflegekrankenversicherung haben die so genannten Karenztage einen besonderen Stellenwert. Hierbei handelt es sich um die Tage nach Eintritt eines Versicherungsfalles, an denen (noch) keine Leistungspflicht von Seiten des Versicherungsanbieters besteht. Karenztage beginnen somit ab dem Datum der ärztlichen Beurteilung, dass eine Arbeitsunfähigkeit oder gar eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.






