Doppelversicherung
Es kommt vor, dass Versicherungsnehmer bei unterschiedlichen Versicherungsanbietern dieselbe Leistung gleichzeitig versichern lassen. In einem solchen Fall spricht man von einer so genannten Doppelversicherung. Wenngleich auch seitens des Versicherten die Leistungen durch entsprechende Beitragszahlungen doppelt finanziert worden sind, so bedeutet dies dennoch nicht gleichzeitig auch, dass auch ein doppelter Leistungsanspruch besteht.
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