Krankenzusatz-Versicherung

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Krankenzusatzversicherung Lexikon

 

Arzneimittel

Arzneimittel dienen bekanntlich der Behandlung bzw. der Vorbeugung von Krankheiten und Verletzungen. Grundsätzlich werden Arzneimittel aus versicherungsspezifischer Sicht in zwei Kategorien unterteilt: Arzneimittel mit Zuzahlung sowie nicht erstattungsfähige Präparate. Letztere sind vom Patienten in vollem Umfang selbst zu zahlen, Erstere hingegen übernimmt zum Teil auch die private Krankenzusatzversicherung (nach Antragstellung).

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