Arbeitsunfall
Im Regelfall haftet in erster Linie die gesetzliche Unfallversicherung, sofern ein Arbeitsunfall eintritt. Obwohl selbst im Zusammenhang mit der privaten Krankenzusatzversicherung eine entsprechende Absicherung gewährleistet ist, greift zunächst die gesetzliche Versicherung. Das bedeutet, dass die private Krankenzusatzversicherung so lange keine Leistungen erbringen darf, wie die gesetzliche Unfallversicherung jeweils die Kostenübernahme garantiert.






