Anzeigepflichtverletzung
Weil (potentielle) Versicherungsnehmer bereits bei der Antragsstellung auf eine private Krankenzusatzversicherung einer Anzeigepflicht unterliegen, müssen – um dauerhaft in den Genuss dieser Versicherung zu kommen – bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Gesundheitliche Beeinträchtigungen (auch aus der Vergangenheit) müssen dem Versicherungsgeber mitgeteilt werden. Geschieht dies nicht, so liegt eine Anzeigepflichtverletzung vor. Der Versicherer kann gegebenenfalls sogar von seinem Vertragsrücktrittsrecht Gebrauch machen.






