Krankenzusatz-Versicherung

Informationsportal zum Thema Zusatzversicherung

Krankenzusatzversicherung Lexikon

 

Anzeigepflicht

Jede Person unterliegt bei der Antragstellung auf eine Krankenzusatzversicherung der so genannten Anzeigepflicht. Das bedeutet im Klartext, dass dem Versicherungsgeber sowohl eine Veränderung des individuellen Gesundheitszustandes, als auch sämtliche gesundheitliche Beeinträchtigungen aus der Vergangenheit mitgeteilt werden müssen. Werden seitens des Versicherten bestimmte Krankheiten nicht bzw. nur unvollständig angegeben, so geht die betreffende Person das Risiko einer Aufkündigung der Versicherung ein.

Vergleich anfordern kostenlos & unverbindlich

 

A B C D E F H I K L M P R S T V W Z