Antragsablehnung
Falls von Seiten der Krankenzusatzversicherung eine Antragsablehnung erfolgt, sprich: ein Versicherungsvertrag zwischen dem Patienten und dem Versicherer kommt nicht zustande, so können unterschiedliche Ursachen zugrunde liegen: zum einen liegt ein so genanntes „unversicherbares Risiko“ vor, andererseits kann der Aspekt der „fehlenden Versicherungsfähigkeit“ vorliegen. Übrigens sind Krankenversicherer nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Antragsablehnung zu begründen.






