Krankenzusatz-Versicherung

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Krankenzusatzversicherung Lexikon

 

Anschlussheilbehandlung

Nicht immer besteht aus medizinischer Sicht die Möglichkeit, Patienten allein durch die Behandlung in einem Krankenhaus zu heilen. Gegebenenfalls ist stattdessen sogar eine Weiterbehandlung bzw. eine Anschlussheilbehandlung in spezialisierten Fachhäusern erforderlich, weil nur auf diese Weise eine Verbesserung des Gesundheitszustandes verhindert werden kann. Inwiefern die Kosten für eine Anschlussbehandlung von der Krankenzusatzversicherung übernommen werden, unterliegt der Einzelfallprüfung.

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