Ambulante Behandlung
Sofern eine medizinische Versorgung nicht stationär, sondern in der Wohnung einer erkrankten oder verunfallten Person bzw. in der Praxis durchgeführt wird, spricht man von einer ambulanten Behandlung. Im Rahmen der Krankenzusatzversicherung werden die Kosten hierfür ausschließlich dann übernommen, wenn ein Heilpraktiker (gemäß des Deutschen Heilpraktikergesetzes) oder ein approbierter Arzt die Versorgung durchführt.






