Akupunktur
War es bis vor wenigen Jahren noch nicht möglich, die Akupunktur als versicherungsspezifische Aufwendung in Bezug auf die Krankenzusatzversicherung geltend zu machen und demnach eine entsprechende Behandlung aus eigener Tasche finanziert werden musste, so wird dieses traditionelle, chinesische Verfahren heute zum Teil von der Schulmedizin anerkannt. Das bedeutet, dass die meisten Krankenversicherer die Kosten hierfür größtenteils übernehmen.






