Krankenzusatz-Versicherung

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Krankenzusatzversicherung Lexikon

 

Ärztliche Untersuchung

Eine private Krankenzusatzversicherung kann von ihrem Recht Gebrauch machen, bestimmten Personen vor dem letztendlichen Versicherungsabschluss eine ärztliche Untersuchung vorzuschreiben. In der Regel ist diese Vorgehensweise jedoch nur dann üblich, wenn der Antragssteller das 50. Lebensjahr vollendet hat. Auch beim Abschluss einer kapitalen Lebensversicherung – je nach Höhe der vereinbarten Todesfallsumme (ab 350.000 Euro) – wird häufig eine ärztliche Untersuchung erbeten.

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