Ärztekammern
Jeder Arzt ist Pflichtmitglied der Ärztekammer. Dabei obliegt dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht allein die Wahrnehmung der beruflichen Pflichten ihrer Mitglieder, sondern vor allem auch die Förderung sowie die tatkräftige Unterstützung der öffentlichen Gesundheitsdienste. Zusätzliche Informationen zu den Ärztekammern sind überdies auch bei der privaten Krankenzusatzversicherung in Erfahrung zu bringen.






