Ablehnungsdiagnosen
Es kann durchaus vorkommen, dass Versicherer den Antrag bestimmter Verbraucher auf eine private Krankenzusatzversicherung ablehnen. Bei diesen so genannten Ablehnungsdiagnosen handelt es sich um (Vor-)Erkrankungen, welche sich aus bestimmten Gründen nicht in vollem Umfang versichern lassen können. Derartige Diagnosen sind in einem „Nachschlagewerk“ explizit aufgeführt und führen demnach letztendlich zur Ablehnung des Antrages.






