Zahnzusatzversicherung: Drum prüfe, wer sich ewig bindet
Dass eine Zahnversicherung wichtig und sinnvoll ist, erklärt sich von selbst. Die gesetzlichen Krankenkassen tragen nur einen Bruchteil der Kosten für Zahnersatz und Zahnbehandlungen und dieser Teil bezieht sich lediglich auf die einfachste Lösung für ein bestimmtes Problem. Wer jedoch hochwertige Zahnbehandlungen und Zahnersatz wünscht, der muss oft selbst tief in die Tasche greifen. Vor diesem finanziellen Risiko schützt unter anderem eine Krankenzusatzversicherung, wie die Zahnzusatzversicherung.
Insbesondere ab 2012 dürfte diese noch mehr an Wert gewinnen, denn die Gebührenordnung für Zahnärzte wird nach langer Zeit einmal angepasst, natürlich nach oben. Dennoch sollten Patienten nicht vorschnell eine Zahnzusatzversicherung abschließen, denn wer zu eilig entscheidet, übersieht wichtige Punkte, was sich im Fall der Fälle als sehr negativ erweisen kann.
Vor der Behandlung Kontakt aufnehmen
Generell sollte eine zahnärztliche Behandlung nicht vorschnell durchgeführt werden, denn dies kann zu erheblichen Problemen mit der Zahnzusatzversicherung führen. Sie kann in einem solchen Fall nämlich die Leistungen verweigern. Grundsätzlich werden auch nicht alle Kosten, die für die Zahnbehandlung oder den Zahnersatz anfallen, von der Zahnzusatzversicherung getragen.
Bevor eine Behandlung durchgeführt wird, sollten Patienten in jedem Fall Kontakt mit ihrer Versicherung aufnehmen und diese über den Sachverhalt informieren. Sofern bereits absehbar ist, dass die Behandlung Kosten von mehr als 1.000 Euro verursachen wird, verlangen die meisten Zahnzusatzversicherungen die Einreichung eines so genannten Heil- und Kostenplans. Zahnärzte sind verpflichtet, diesen aufzustellen. Er wird dann bei der Zahnzusatzversicherung eingereicht, wobei diese ihn prüft und dem Antrag dann stattgibt oder ihn ablehnt.
Wer statt dem Heil- und Kostenplan allerdings bereits die fällige Arztrechnung des Zahnarztes bei der Zahnzusatzversicherung einreicht, kann davon ausgehen, dass er keinen Cent sehen wird. Grundsätzlich hat die Versicherung nämlich das Recht, die Kosten erst einmal zu überprüfen, bevor sie sie übernimmt.
Versicherung nicht zu spät abschließen
Doch das ist nicht die einzige Gefahr, die bei der Zahnzusatzversicherung lauert. Wurden mit dem behandelnden Zahnarzt bereits verschiedene Behandlungsmöglichkeiten besprochen und findet sich in der Patientenakte ein Vermerk des Zahnarztes, welche Behandlung geplant ist, kann es schwierig werden. Liegt das Datum des Vermerks nämlich vor dem Abschluss der Zahnzusatzversicherung, muss diese wiederum nicht bezahlen.
Patienten sollten deshalb im Vorfeld genau hinterfragen, welche Vermerke in den Patientenakten beim Zahnarzt zu finden sind. So können sie einerseits gefahrlos die Gesundheitsfragen beantworten, und zwar korrekt. Andererseits schützen sie sich vor späteren, unliebsamen Überraschungen im Leistungsfall.