Die Beiträge
Die Beiträge in den privaten Krankenzusatzversicherungen werden äquivalent, das bedeutet einen für die gesamte Versicherungsdauer gleichen Beitrag, berechnet. Etwaige Erhöhungen des Beitrages werden nur dann einberechnet, wenn es zu einer gesteigerten Inflation oder Steigerungen im Gesundheitswesen kommt.
Prinzipiell richtet sich die Höhe der Beiträge nach:
Dem Alter (bei Beginn)
Dem Geschlecht
Dem gewählten Leistungsumfang
Dem Ergebnis der Risikoprüfung
Und dem tatsächlichen, derzeitigen Gesundheitszustand
Einen Arbeitgeberzuschuss für Zusatzkrankenversicherungen gibt es nicht. Wer allerdings komplett in einer privaten Kranversicherung versichert ist, hat Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss.






