Krankenzusatz-Versicherung

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Krankenzusatzversicherung

 

Die Beiträge

Die Beiträge in den privaten Krankenzusatzversicherungen werden äquivalent, das bedeutet einen für die gesamte Versicherungsdauer gleichen Beitrag, berechnet. Etwaige Erhöhungen des Beitrages werden nur dann einberechnet, wenn es zu einer gesteigerten Inflation oder Steigerungen im Gesundheitswesen kommt.

Prinzipiell richtet sich die Höhe der Beiträge nach:

  • Dem Alter (bei Beginn)

  • Dem Geschlecht

  • Dem gewählten Leistungsumfang

  • Dem Ergebnis der Risikoprüfung

  • Und dem tatsächlichen, derzeitigen Gesundheitszustand

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Einen Arbeitgeberzuschuss für Zusatzkrankenversicherungen gibt es nicht. Wer allerdings komplett in einer privaten Kranversicherung versichert ist, hat Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss.